Hessen fördert E-Lastenrad-Sharing-Systeme!
Klimarichtlinie des Landes Hessen
2016 hat das Land Hessen die Klimarichtlinie (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen) beschlossen. Kommunen, die Projekte zum Klimaschutz umsetzen, werden damit intensiv gefördert.
Klimaschonende Fahrradmobilität
Im Rahmen seiner Kommunikation zur Klimarichtlinie führt das Land Hessen zum Beispiel klimaschonende Fahrrad-Mobilitätslösungen als förderungswürde Projekte auf: Etwa die Umsetzung eines kommunalen Verleihsystems von E-Bikes und E-Lastenrädern.
Wer kann die Förderung bekommen?
Hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen können die Förderung beantragen. Auch interkommunale Projekte können gefördert werden, wenn mehrere Kommunen gemeinsam ein Projekt umsetzen wollen.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Bis zu 400.000 Euro können Kommunen für Klimaschutzprojekte erhalten. Zum Beispiel für die Investition in eine entsprechende Fahrrad-Mobilitätslösung. 90% der Förderung bekommen Kommunen, die Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen sind.